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Sachs
Roadster 125/650/800
& Sachs b-805
Die Interessengemeinschaft der Sachs Roadster
Baureihe
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Sachs-Biker
Eifel-Treffen 2012
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Einladung
zum
7. Sachs-Biker Eifel-Treffen
der
Interessengemeinschaft
der Sachs Roadster Baureihe
am
18. August 2012
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Termin:
18. August 2012
Ort: Grillhütte am Besucherbergwerk Mechernicher Bleiberg, Bleibergstraße
1,
53894 Mechernich / Eifel
Ablauf:
11.00 Uhr, Begrüßung mit Kaffee und Kuchen
12.00 Uhr, Ausfahrt in Gruppen
14.00 Uhr, BikerStop mit Getränken und Brötchen (Wurst und
Käse)
17.00 Uhr, Grillen mit Bier, Salat und Bratwurst
Verpflegung: Kaffee, Kuchen, Brötchen, Käse, Wurst,
Bratwurst, Bier, Cola und Wasser gegen einen pauschalen Kostenbeitrag von
15 EUR
pro Person.
Unterkunft: Unterkunft in ortsansässigen Hotels (Hotel
Eifeltor) bitte selbständig buchen; (Camping-)Wiese ohne sanitäre Anlagen nach Rücksprache.
Organisation: Lothar Lubitz, Eibenweg 10, 53894 Mechernich
Anmeldung bitte via Tel. 02443/903609 oder mail@sachs-biker.de
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Liebe Sachs-Biker,
das 7. Sachs-Biker Eifel-Treffen der Interessengemeinschaft der Sachs Roadster Baureihe findet am
18. August 2012 statt.
Aufgrund der positiven Erfahrungen aus 2011 wird es ein grundsätzlich
keine organisatorische Änderungen geben:
Eintreffen hier in der Eifel an der Grillhütte des Bleibergwerkmuseums, Bleigbergstrasse 1 in 53894 Mechernich am Samstag, den
18.08.2012 bis 11.00 Uhr,
so dass wir nach der Begrüßung mit Kaffee und Kuchen pünktlich um 12.00 Uhr in fest eingeteilten Gruppen abfahren können.
Wir planen für 2012 wieder eine kurvige Rundfahrt mit ordentlichen Höhenmetern in Gruppen mit einem Biker-Stop, so dass wir zwischen 17.00 Uhr und 18:00 Uhr wieder an der Grillhütte sind.
Es wird wieder fest eingeteilte Gruppen mit fest eingeteilten Gruppenführern und fest eingeteilten Gruppenletzten geben. Es werden nur vorab angemeldete Teilnehmer auf die Ausfahrt in eben diesen fest eingeteilten Gruppen mitgenommen.
Wir bitten um Verständnis, dass kurzfristig erscheinende Zaungäste gerne gesehen sind, aber nicht mehr in die Gruppen aufgenommen werden.
Es wird wieder vier Gruppen geben, wobei die Gruppe 3 für "Wiedereinsteiger" und die Gruppe 4 für
125er und "Anfänger" zu nutzen ist. Wir bitten von diesen Gruppe ehrlichen Gebrauch zu machen, denn die Tour soll allen Freunde machen!
Auch wenn jeder Teilnehmer auf eigene Gefahr teilnimmt, so bitten wir aufgrund der Erfahrungen vergangener Jahre nicht mit mangelhaften oder alten Reifen teilzunehmen.
Auf einem (Park-) Platz, wo wir ohnehin wieder eine Foto-Session durchführen wollen,
gibt es den Biker Stop mit Kaffee, Cola, Wasser Brötchen, Wurst und Käse.
Zurück an der Grillhütte zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr gibt es dann Grill-Würstchen, Brötchen, Salat,
Alkoholfreies Bier, Pils, Weißbier, Cola und Wasser vom Discounter.
Die Vollpension mit All In gibt es wieder für 15,00 EUR;
Früh-Zaungäste bekommen Kaffee und Kuchen für einen Kostenbeitrag
von 3,00 EUR. Spät-Zaungäste bekommen Grillgut und Getränke für
einen Kostenbeitrag von 10,00 EUR.
Unterkunft in ortsansässigen Hotels wie
z.B. das
in nur 2,5 km entfernte Hotel
Eifeltor bitte in Eigenregie
buchen!
Eine Wiese in 2,5 km Entfernung (ohne Toilette am fliessendem Bach) steht bei Bedarf zum Zelten zur Verfügung. An der Grillhütte
darf NICHT übernachtet werden!
Wer Interesse hat, kann bereits Tage vorher mit Holger (glasuhr), Stefan (Stanley), Pierre (Clouseau) und uns an der Sachs basteln und Testrunden in der Eifel drehen;
wir haben die komplette Woche Urlaub; am Wochende davor 10.-12.08.12
findte übrigens das FreeBiker Eifel-Treffen statt.
Ex-Sachsler, Partner, FreeBiker und Helfer sind natürlich auch wieder herzlich willkommen.
Gruß
Larissa, Sabine, Wilhelmine, Holger und Lothar
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mit freundlicher Unterstützung durch
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Haftungsausschluss:
1. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen
teil. Sie tragen die alleinige zivil und strafrechtliche Verantwortung
für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten
Schäden.
2. Die Teilnehmer erklären mit der Teilnahme den Verzicht auf
Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den
Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die
Veranstaltergemeinde, die Behörde, den Straßenbaulastträgern,
soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu
benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden.
3. Der Haftungsausschluss wird mit der Teilnahme an der Veranstaltung
wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund,
insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als
auch außenvertraglicher Haftung.
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