Sachs Roadster 125/650/800 & Sachs b-805
Die Interessengemeinschaft der Sachs Roadster Modelle

Sachs b-805


Reifen

Die Sachs b-805 hat eine 18" Hinterradfelge und ist für folgende Reifenpaarung (Reifengrößen) zugelassen:

  Reifenpaarung
vorn  120/70 ZR 17 58W TL
hinten 160/60 ZR 18 70W TL

Kein Buch mit sieben Siegeln:

Reifengröße vorn hinten
Reifenbreite in mm 120 160
Verhältnis von Höhe zu Breite in % 70 60
Zulassung über 240 km/h Z Z
Reifenbauart Radialreifen R R
Felgendurchmesser in Zoll 17 18
Motorradreifen M/C M/C
Tragfähigkeit (Loadindex) 58 70
Höchstgeschwingigkeit (W=270km/h) W W
Schlauchlos (TubeLess) TL TL

Obwohl schlauchlos (TL) müssen die BEHR Speichenfelgen mit Schläuchen und Felgenbändern montiert werden! Gem. Betriebsanleitung und alten Fahrzeugbriefen waren nur bestimmte Reifentypen zugelassen:

  Reifenpaarung 1 Reifenpaarung 2
vorn  120/70 ZR 17 58W TL 120/70 ZR 17 58W TL
hinten 160/60 ZR 18 70W TL 160/60 ZR 18 70W TL
vorn Pirelli MTR23 Dragon GTS Metzeler ME Z4
hinten Pirelli MTR24 Dragon GTS Metzeler ME Z4

Mit Aufhebung der Reifenbindung (Reifenhersteller und Reifentyp) sind Reifenpaarungen von nur einem Hersteller zulässig. Die Sachs-Biker IG empfiehlt:

  Reifenpaarung
vorn  120/70 ZR 17 58W TL
hinten 160/60 ZR 18 70W TL
vorn Bridgestone BATTLAX-BT-023
hinten Bridgestone BATTLAX-BT-023

Obwohl schlauchlos (TL) müssen die Speichenfelgen mit Schläuchen und Felgenbändern montiert werden. Die Sachs-Biker IG empfiehlt:

  Schlauch Felgenband
vorn Heidenau 17E Heidenau 38mm 17"
hinten Heidenau 18G Heidenau 60mm 18"

O Sachs b-805 17'' Schlauch, 120/70, vorne: Heidenau 17E: 16,50 EUR
O Sachs b-805 18'' Schlauch, 160/60, hinten: Heidenau 18G: 21,50 EUR
O Sachs b-805 17'' Felgenband, vorne: Heidenau, 38mm x 17": 5,50 EUR
O Sachs b-805 18'' Felgenband, hinten: Original Sachs, 60mm x 18": 5,50 EUR


Neuregelung Reifenfreigabe 2020

Hinweis zum Umgang mit Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen an Krafträdern
Durch die Verkehrsblattverlautbarung 15/2019 (S.530) hat sich die Auslegung des § 19 (2) bezogen auf die Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen abweichend von der im Rahmen der Fahrzeugtypprüfung genehmigten Größen und Reifenbauarten geändert.
Eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden.
Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung des Fahrzeugs und damit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich.
Die bis zum 31.12.2019 ausgestellten Bescheinigungen können somit nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 dienen. Wir empfehlen, die entsprechende Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung zur notwendigen Vorführung bei einem aaS einer Prüforganisation mitzuführen.
Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ist anzuwenden:
1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, und
2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahresdatums der Produktion) auf dem Reifen.

 


Für alle Teile gilt: Bitte Verfügbarkeit, Preis und Lieferzeit anfragen; Bezahlung per Vorkasse/PayPal; plus Versandkosten!
Kontakt: mail@sachs-biker.de